Die SPD hat es durchgesetzt. Der Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde. Da der Mindestlohn laut Gesetz für allgemeinverbindlich Erklärt wurde, gilt dieser ab Januar 2015 für alle private Haushalte die eine Reinigungshilfe, Gartenhilfe oder eine Betreuungskraft für die eigene pflegerische Versorgung (Rund um die Uhr Versorgung) beschäftigen. Zuzüglich der gesetzlichen Steuern. Dies bedeutet für pflegebedürftige die zu Hause bleiben möchten, eine enorme Erhöhung der Kosten. Auch erhalten die Betreuungskräfte die aus einem anderen EU-Land kommen und in einem privaten Haushalt in Deutschland arbeiten, einen gesetzlichen Mindestlohn in der Stunde von € 8,50. Für die meisten pflegebedürftige Menschen bedeutet dies, dass Sie ins Pflegeheim müssen, da Sie die Kosten für die Versorgung zu Hause nicht mehr aufbringen können. Da hilft auch nicht die Erhöhung der Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Pflegeversicherung ab Januar 2015. Der Mindestlohn wurde von einer Partei in Deutschland eingeführt (der SPD) die meint Sie sei Sozial.

Rudolf Sagner
Aktion Personal