Auch Pflegebedürftige im Visier der Justiz.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen 69-Jährigen aus dem Landkreis Günzburg erhoben, weil er Pflegekräfte vermittelt haben soll, für die keine Sozialabgaben gezahlt wurden. Diejenigen, die die Pflege brauchten, wussten wohl nicht, dass auch sie gegen das Gesetz verstoßen.
Der 69-Jährige aus dem Landkreis Günzburg soll Frauen aus Polen und Rumänien als selbstständige Altenpflegerinnen an 1.283 Familien vermittelt haben. Für die Vermittlung soll er eine Gebühr und eine Kostenpauschale für die Krankenversicherung der ausländischen Pflegerinnen kassiert haben.

Sozialabgaben nicht bezahlt
Ihr Monatsgehalt haben die Pflegekräfte direkt von ihren Kunden, also den Betroffenen oder ihren Angehörigen, bekommen. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass die ausländischen Frauen selbstständig waren und Sozialabgaben hätten zahlen müssen. Insgesamt sollen fast 19 Millionen Euro Schaden entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt schon seit drei Jahren in dieser Sache und hat jetzt Anklage gegen den 69-Jährigen erhoben. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Folgen auch für die Betroffenen
Auch die Betroffenen, die illegal eine Pflegekraft angestellt haben, müssen nun mit Konsequenzen rechnen. Die Staatsanwaltschaft geht in den meisten Fällen von einem geringen Verschulden der Einzelnen aus. Sie sollen also gar nicht gewusst haben, dass sie sich auf juristisches Glatteis begeben haben.
Die Ermittlungen sind zwar noch nicht in allen Fällen abgeschlossen, viele Verfahren werden aber wahrscheinlich wegen geringen Verschuldens der Einzelnen eingestellt. Unabhängig davon müssen die Betroffenen aber wohl die Sozialversicherungsabgaben nachzahlen – rund 15.000 Euro pro Person.

Seriöse Vermittler von Pflegekräften
Für Betroffene, die eine Pflegekraft brauchen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auf seriösem Weg eine Pflegekraft zu finden. Zum einen vermittelt die Arbeitsagentur Pflegekräfte. Daneben gibt es viele private Vermittler oder spezielle Pflegedienstleister.
Seit 2011 dürfen Arbeitsverträge auch direkt mit Betreuungskräften abgeschlossen werden. Diese müssen dann offiziell bei der Meldebehörde angemeldet werden und brauchen eine Lohnsteuerkarte. Viele Krankenversicherungen haben auch eine eigene Pflegeberatung, an die sich Betroffene wenden können.

Vorsicht bei ausländischen Vermittlern
Neben den Möglichkeiten innerhalb Deutschlands gibt es auch viele Vermittler aus dem Ausland, die beispielsweise Pflegekräfte aus Polen nach Deutschland senden. Dabei sollten Betroffene aber gut aufpassen, um einen seriösen Vermittler zu finden und sich nicht nur auf Mund-zu-Mund-Propaganda verlassen.

Quelle: Bayerische Rundfunk Stand: 06.04.2016