Ein Unternehmer, aus dem Landkreis Günzburg in Bayern, vermittelte Betreuungskräfte, überwiegend aus den osteuropäischen EU-Ländern für die Rund um die Uhr Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Nicht nur die pflegebedürftigen oder deren Angehörigen sondern auch der Vermittler machten sich Strafbar durch schwarz arbeitende Pflegekräfte.
Seit 2013 ermittelte der Staatsanwalt des Landgerichtes Augsburg gegen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen (als Vertreter der Pflegebedürftigen) und dem kriminellen Vermittler. Insgesamt wurden dem Vermittler, bei 2217 Fällen eine Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug und die massenhafte Vermittlung von schwarz arbeitenden Pflegekräfte nachgewiesen. Er wurde durch das Landgericht Augsburg am 16.11.2017 zu einer 3- jährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Er kassierte von den Pflegbedürftigen oder deren Angehörigen monatlich eine sogenannte „Abgabenpauschale“ in Höhe von 88 Euro sowie eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 Euro. In seinem Merkblatt für die Pflegbedürftigen hatte er im kleingedruckten zwar den Hinweis gegeben, dass die Pflegekräfte im Rahmen des Arbeitgebermodells angemeldet werden müssen, dies aber nicht mit den Pflegebedürftigen mündlich besprochen.
So wurde aus dem Opfer gleichzeitig ein Täter. Den Sozialversicherungskassen entstand ein Schaden von insgesamt 2,7 Millionen Euro. Diese Summe, müssen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen oder deren Erben, an die Sozialkassen zurück bezahlen.
Dies sind jedoch keine Einzelfälle in Deutschland. Pflegebedürftige oder deren Angehörige möchten eine schwarz arbeitende Pflegekraft, um Geld zu sparen und das ihr Erbe nicht geschmälert wird. Sie beuten die Kräfte aus, fordern lange Arbeitszeiten und umgehen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Pflegekräfte haben keine Kranken- und Rentenversicherung, keine Unfallversicherung oder Urlaubsansprüche.

So hält sich mein Mitleid mit den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und dem Vermittler in Grenzen. Den Unwissenheit Schutz vor Strafe nicht.

Um Kosten für die Rund um die Uhr Versorgung zu sparen, werden in Norddeutschland massenhaft Betreuungskräfte aus nicht EU-Ländern schwarz beschäftigt.
Diese arbeiten ohne Arbeitserlaubnis und die Pflegebedürftigen machen sich deshalb strafbar.
Das ist aber den Pflegebedürftigen egal, Hauptsache die Versorgung ist billig.
Hier ist der Zoll gefragt. Die Vermittlung läuft über das Internet und die Vermittler kommen selbst aus den nicht EU-Ländern. So wird das Touristenvisum von den Bürgern der Balkanländer z.B. aus Serbien oder Albanien missbraucht.
Täter sind die Vermittler und die eine Betreuungskraft schwarz beschäftigen.

Ihr
Rudolf Sagner