Das ausnutzen von Betreuerinnen aus EU und nicht EU-Länder geht zu Ende.
Die eigentlichen kriminellen diese Systems, sind die Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen.
Das System der 24-Stunden-Pflege alter Menschen funktioniert vor allem mit Hilfe schlecht bezahlter ausländischer Pflegekräfte. Ein Grundsatzurteil setzt dieser Praxis nun harte Grenzen zum Wohle der Betreuungskräfte.
Die Pflege alter Menschen in ihren eigenen vier Wänden funktioniert in Deutschland häufig nur deshalb, weil Zehntausende von Frauen aus EU-Länder und nicht EU-Länder sie betreuen, pflegen, für sie einkaufen. Der Kölner Pflegeforscher Michael Isfort hält die osteuropäischen Betreuungskräfte für systemrelevant. Doch sie arbeiten oft sehr unter fragwürdigen Bedingungen: Rund um die Uhr, kein Urlaub, wenig Geld. Das ist seit Jahren bekannt, aber so genau hinschauen wollten viele in der Politik nicht.
Experten schätzen, dass zwischen 300.000 bis 600.000 ausländische Arbeitskräfte bei der Betreuung im häuslichen Bereich tätig sind – meist Frauen aus ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten und der Ukraine, Bosnien, Albanien und dem Kosovo.
Sie reisen für zwei bis drei Monate an und kehren dann wieder in ihre Heimat zurück. Die meisten sind bei einer Agentur in ihrem Land angestellt. Manche kommen als Selbstständige. Oder Polnische Agenturen Stellen Betreuungskräfte aus Bosnien, Albanien, Ukraine oder Kosovo ein und Entsenden diese ohne gültige Arbeitserlaubnis nach Deutschland.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bilanzierte 2020, viele der Hilfskräfte seien „von schwerster Arbeitsausbeutung“ betroffen.
Mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende Berufserfahrung, ausufernde Arbeitszeiten, wechselnde Einsatzorte sowie Angst vor Behörden führten dazu, dass sie in Deutschland in sozialer Isolation lebten.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dem Laissez-Faire durch ein Grundsatzurteil nun Grenzen gesetzt. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied, dass einer Bulgarin, die von einer bulgarischen Agentur vermittelt wurde und die nach eigenen Angaben rund um die Uhr eine über 90 Jahre alte Seniorin in Berlin versorgte, der deutsche Mindestlohn zusteht – auch für Bereitschaftszeiten.
Auch 24-Stunden-Pflegekräfte aus dem Ausland haben laut Bundesarbeitsgericht Anspruch auf Mindestlohn.
Welche Folgen hat das Urteil?
Das ist noch kaum abzusehen. Osteuropäische Pflegekräfte verdienen derzeit zwischen 1500 und 1700 Euro. Bei einer 24-Stunden-Betreuung entspreche das einem Stundenlohn von 2,08 Euro, rechnet der Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD) vor. „Wenn wir nationale Maßstäbe an eine 24-Stunden-Betreuung anlegen, sind das etwa 3,5 Stellen, damit Urlaub, freie Tage und Urlaubszeiten gewährt werden können. Das wären circa 9000 Euro pro Monat“.
Das könne sich aber niemand leisten. Die Verbraucherzentralen betonen, dass eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person legal gar nicht möglich sei. Sie verweisen auf mehrere Modelle, ausländische Betreuungskräfte legal zu beschäftigen: Wer selbst als Arbeitgeber auftritt, muss deutsches Arbeitsrecht beachten und Mindestlohn zahlen.
Zusätzlich fallen die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen an. Das kostet mindestens 3000 Euro pro Monat. Wenn man stattdessen einen ausländischen Dienstleister beauftragt, entfallen die Arbeitgeberpflichten. Allerdings muss das Unternehmen für die Arbeitnehmer im Heimatland Abgaben zahlen. Hinzu kommen Gebühren der Vermittlungsagentur. Unter 2000 Euro geht auch das nicht.
Alle ausländischen Betreuer/innen sollten sich sofort Juristisch beraten lassen und den entgangenen Lohn einzufordern.
Denn die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wussten genau, das die Beschäftigung von Betreuerinnen für die Rund um die Uhr Versorgung dem Mindestlohn unterliegen. Dies sind die eigentlichen kriminellen.

Jetzt müssen Sie hohe Rückzahlungsforderungen des Lohnes und der Sozialversicherungsbeiträge leisten.

Ihr Rudolf Sagner
Deutsche Fachkräfteagentur
Jobagentur Europa