: Mindestlohn in der Pflege ist nicht gleich Pflegemindestlohn
Die Anhebung des Pflegemindestlohns in der Übersicht. Hier finden Sie alle Tarife von 2013 – 2017:
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegekräfte in den alten Bundesländern 9,40 Euro als Pflegemindestlohn und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern.
In privaten Haushalten, in denen der Pflegemindestlohn nicht gilt, beträgt der allgemeine Mindestlohn 8,50 €. Dieser gilt z.B. auch für Reinigungs- und Küchenhilfen.
Ab 1.10.2015 ist eine Ausweitung des Pflegemindestlohns geplant, der aktuell für rund 780.000 Beschäftigte gilt. Der Pflegemindestlohn wird zukünftig dann auch für Betreuer von dementen Menschen, Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte gelten.

Anhebung Pflegemindestlohn nach Bundesland und Jahr

Lohnart Jahr Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Allgemeiner Mindestlohn 2015 8,50 € 8,50 €
Pflegemindestlohn 1.7.2013 9,00 € 8,00 €
Pflegemindestlohn 1.1.2015 9,40 € 8,65 €
Pflegemindestlohn 1.1.2016 9,75 € 9,00 €
Pflegemindestlohn 1.1.2017 10,20 € 9,50 €