Ein Revisionsvorschlag der EU-Kommission zur Entsenderichtlinie wurde durch elf nationale Parlamente abgelehnt.
Damit sind die Voraussetzungen für ein Drittel-Quorum erfüllt, das die Kommission zum Nachbessern oder Rückzug der Initiative zwingt. Der Vorschlag zielt darauf ab, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Beschäftigungsort“ bei Auslandsentsendungen noch besser zu verwirklichen.

Zu der Abstimmung kam es als Folge einer Rüge, wonach der Revisionsentwurf gegen das Subsidiaritäts- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoße. Mehrheitlich gegen die geplante Neuerung stimmten die Abgeordneten in Bulgarien, Dänemark, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Sie argumentieren, die Mitgliedsstaaten könnten die Sicherstellung gleicher Arbeitsbedingungen auch national durchsetzen, sofern sie diese für sinnvoll erachten. Ferner würden soziale Folgen sowie Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen im Revisionsvorschlag vernachlässigt.

Als unmittelbare Folge dieser sog. „gelben Karte“ verzögert sich ein möglicher Beschluss zum Revisionsvorschlag. Eine zwischenzeitlich abgesagte Arbeitsgruppensitzung im Rat soll noch im Juni nachgeholt werden. Das EU-Parlament setzt sich erst mit dem Thema auseinander, wenn die Kommission eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen hat. Mit einer abschließende Entscheidung kann allem Anschein nach erst nach der Sommerpause gerechnet werden.

Quelle: IHK Schwaben Newsletter International | 07/2016