Das Abwerbeverbot ist eine Vereinbarung zwischen einem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen, wonach der Wechsel des Zeitarbeitnehmers in einen Kundenbetrieb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen untersagt ist. Das Abwerbeverbot ist in Deutschland nicht zulässig.