Um die Arbeitslosigkeit in Italien zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln, müssen neue Arbeitsplätz geschaffen werden. Bei den vorhanden Kündigungsrecht werden Arbeitgeber aber keine zusätzlichen Mitarbeiter einstellen. Deshalb erwägt die Italienische Regierung eine Lockerung des Kündigungsschutzes. So sollen z.B. bedingt durch eine schlechte Wirtschaftslage des Arbeitgebers, betriebsbedingte Kündigungen möglich sein. Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung aber eine Kündigungsschutzklage soll nicht mehr möglich sein.

Rudolf Sagner
Jobagentur Europa