Pflegeheime bezahlen ausländischen Pflegkräften nicht den Mindestlohn!

Der Pflegemindestlohn in Deutschland gilt für alle Betreuer und Pflegehilfskräfte die in deutschen in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegeinrichtungen arbeiten. Er beträgt in den alten Bundesländer zurzeit €11,35 und in den neuen Bundesländer €10,85. (auch für ausländische Pflegehilfskräfte.
Doch sehr viele Pflegeeinrichtungen halten sich, teilweise bewusst oder versuchen diesen zu umgehen, nicht an gesetzliche Vorgaben.

Die Einrichtungen schließen einen Arbeitsvertrag mit den ausländischen Pflegehilfskräfte, die meistens ein 5-6 jähriges Studium mit Masterabschluss in der Krankenpflege haben ab.
Die Arbeitszeit wird immer mit den wöchentlichen Arbeitsstunden angegeben. Der Verdienst aber mit einem monatlichen Bruttolohn vereinbart. Daher ist es den ausländischen Mitarbeitern nicht möglich, Ihren Bruttostundenlohn zu ermitteln, da Ihnen das deutsche System nicht bekannt ist.

Ich darf Ihnen einen aktuellen Fall von einem Studierten ausländischen Krankenpfleger der in einer privaten stationären Pflegeinrichtung in Berlin als Pflegehelfer mit Arbeitsvertrag seit 2019 arbeitet. Die Einrichtung ist auch Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Sachlage:

– Mitarbeiter/in hat ein nachweisliches ausländisches Studium mit Abschluss
– Deutsches Sprachzertifikat B2
– Wöchentliche Arbeitszeit nach vorliegendem Arbeitsvertrag 42 Stunden
– Bruttomonatsverdienst € 2011,00 nach vorliegenden Arbeitsvertrag
– Keine Erhöhung des Bruttomonatslohnes von 2019 auf 2020

Berechnung des Bruttostundenlohn:

Monatliche Arbeitsstunden

42 wöchentliche Arbeitsstunden x 4,33 = 181,86 Stunden im Monat
Bruttostundenlohn:

Bruttomonatslohn von € 2011,00 : 181,86 Arbeitsstunden im Monat = € 11,05
Im Vergleich zum gesetzlichen Pflegemindestlohn fehlen je Arbeitsstunden dem Mitarbeiter
€ 0,30.
Dies ist nach meiner 30 jährigen Erfahrung im Sozial,- und Gesundheitsbereich kein Einzelfall.

Deshalb überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Lohnabrechnungen. Werden Sie nicht nach dem Mindestlohn vergütet, können Sie diesen auch nachfordern.

Alles Gute und bleiben Sie gesund.